Kirche kann nicht sterben lassen.

Im letzten Artikel ging es um die Angst der Ortsgemeinde vor Veränderung bzw. vor Bedeutungsverlust. Die folgenden Beobachtungen sind Variationen des Veränderungs-Themas: Nehmen wir einmal an eine junge Pfarrerin* nimmt ihren ganzen Mut zusammen, um das im Vikariat erlernte und erprobte in die Gemeindearbeit einzubringen. Nehmen wir weiter an, sie widmete ihre Aufmerksamkeit dem Gottesdienst: Neue Formen will sie entwickeln, ohne bewährte aufzugeben. Das Presbyterium ist begeistert, schließlich stand diese Formulierung schon in der Stellenausschreibung bei der Besetzung der Pfarrstelle. Ein Zusatz-Gottesdienst muss also her: Andere Uhrzeit, anderer Ort, weil das Kirchenzentrum (und alle Mitarbeitenden) ausgelastet sind. Wenn die junge Kollegin Glück hat sagt man ihr: „Machen Sie mal!“, oder es entspinnt sich eine Diskussion, ob dazu ein Beschluss gefasst werden muss. (Nur am Rande: Muss nicht!) Die Pfarrerin darf machen, geht in eine kleine katholische Kirche am Rande der Stadt, die oft leer steht aber sehr schön ist. Ihre Gottesdienstgestaltung kommt gut an, sie hat einige Menschen gefunden, die gemeinsam mit ihr den Gottesdienst vorbereiten, Konfession spielt eine untergeordnete Rolle, alle sind zufrieden. Der kirchenkundige Leser wird an dieser Stelle sofort merken, dass das Beispiel konstruiert ist, sich aber gleichwohl so zutragen könnte. Nach fünf Jahren verlässt die Pfarrerin die Gemeinde, die einen sind traurig, die anderen froh. Bei der Stellenausschreibung greift man wieder auf Bewährtes zurück: Der Nachfolger* (Mann, Frau, Ehepaar) soll wiederum Neues wagen und Bewährtes pflegen. Die Neubesetzung der Pfarrstelle dauert einige Monate, der ökumenische Vorbereitungskreis kommt in dieser Zeit auch ohne hauptamtliche Begleitung ganz gut über die Runden, nur als der Nachfolger da ist wird es schwierig. Einige ziehen sich schnell zurück, andere bleiben noch etwas, obwohl sie merken, dass der einst so beliebte Gottesdienst zu einer Pflichtveranstaltung mit immer weniger Akzeptanz geworden ist. Irgendwann ist es soweit: Der neue Kollege möchte den Gottesdienst „los“ werden, zwei Gründungsmitglieder des ökumenischen Vorbereitungskreises wollen das nicht, können mit eigenen Kräften aber auch nicht für eine Aufrechterhaltung sorgen. Das Presbyterium ringt sich nach langen Diskussionen dazu durch zukünftig auf diesen Gottesdienst zu verzichten. „Müssen wir das beschließen?“ „Keine Ahnung, mal im Kirchengesetz nachschauen.“ „Da steht nur ‚Bei einer Reduzierung der Anzahl der Gottesdienste ist eine Gemeindeversammlung einzuberufen‘.“ „Mmmhhpf“. Aus dem lockeren „Machen Sie mal!“ ist ein Vorgang geworden. Das Kirchenrecht könnte man zwar versuchen zu umgehen, sollte das aber besser nicht machen.
Nun könnte man sagen: Es ist doch schön, dass so unkompliziert Neues entstehen kann! Stimmt, auf den ersten Blick ist das erfreulich. Bei gleichzeitiger Betonung, dass Bewährtes zu pflegen ist, fällt aber auf, dass das Kirchenrecht bestrebt ist diese Pflege gesetzlich zu regeln ohne dabei zu berücksichtigen, welche Veränderungen sich im Laufe der Jahre in einer Gemeinde entwickelt haben. Es ließe sich durchaus behaupten: Große Teile der Kirchengesetze berücksichtigen die Kontexte gemeindlicher Entwicklung zu wenig. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob es sich um eine Gemeinde mit vielen Bezirken und Pfarrstellen handelt, es macht keinen Unterschied, ob an einem Sonntag in einer Gemeinde fünf Gottesdienste stattfinden oder nur ein Gottesdienst. Es macht sogar keinen Unterschied, ob Gottesdienste in eigenen Kirchengebäuden gefeiert werden, oder ob Gastrecht in Anspruch genommen wird und dabei ggfs. zusätzliche Kosten entstehen.
Weiterhin könnte man einwenden, was denn so schlimm an einer Gemeindeversammlung sei, schließlich sei das doch ein erprobtes basisdemokratisches Element. Ja, das ist es und es könnte sogar dazu beitragen Veränderungsprozesse in Gang zu setzen. Die Erfahrung lehrt jedoch etwas anderes, erst recht auf thematischen Gemeindeversammlungen. Es versammeln sich oft Sprecher*, die vor allem für die Belange der Bewahrung eigener Interessen einstehen. Im geschilderten Fallbeispiel ist es recht unwahrscheinlich, dass es eine Empfehlung für die Reduzierung eines Gottesdienstes geben könnte. Ist es falsch daraus zu folgern, dass kirchenrechtliche Vorschriften die Addition von Aufgaben fördert, weil sie die Aufgabe von „Bewährtem“ erschwert? Folgt daraus nicht, dass die Bereitschaft neue Gottesdienstformen zu etablieren von der Skepsis begleitet wird, dass die Deinstallations-Möglichkeit u.U. unwahrscheinlich sein könnte?
Vermutlich haben wir uns als Windows-Nutzer damit abgefunden, dass installieren einfacher ist als deinstallieren. In manchen Fällen hilft wohl tatsächlich nur der Umstieg auf ein anderes Betriebssystem. Falls ich mich noch einmal auf eine Gemeindepfarrstelle bewerben sollte, dann nur dort wo steht „Neues wagen“. Bewährtes fortführen geschieht in der Kirche nämlich von selbst.

 

Photo Credit: <a href=“https://www.flickr.com/photos/52137170@N00/56206868/“>e-magic</a> via <a href=“http://compfight.com“>Compfight</a> <a href=“https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/“>cc</a>

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