Da suchte doch jemand letztens in einer Suchmaschine, wieviele Urlaubstage im Jahr eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer der ekir hat.
Falls derjenige nochmal hier vorbeikommt:
Es sind genau 42.
Dazu sei angemerkt: Im Pfarrerdienstgesetz ist die sieben Tage Woche festgeschrieben. Es muss folglich für jeden Tag der Woche Erholungsurlaub beantragt werden. Über den Urlaub entscheidet der Superintendent des Kirchenkreises.
Je nach Dienstalter verlängert sich der Urlaubsanspruch geringfügig.
Ich denke in diesem Jahr 2010 habe ich Anspruch auf 44 Tage Erholungsurlaub.
1 Kommentar zu “Urlaubsanspruch von Pfarrerinnen und Pfarrern”